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AGB 

 

Katja Keller, Heilpraktikerin beschränkt auf Psychotherapie

Amerstorfferstr. 14, 81549 München

 

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie durch schlüssiges Handeln (z.B. Terminvereinbarung) annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Coaching oder der Psychotherapie wendet. Sobald ein Termin vereinbart (mündlich oder schriftlich) wurde gelten die AGB.

3. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere

  • wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,

  • es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf

  • oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können.

In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

1. Der Klient/die Klientin, / bzw. bei Systemberatungen die Klienten / bzw. bei Kinder- u. Jugendtherapie das angemeldete minderjähriges Kind, nimmt/nehmen bei der Therapeutin eine psychotherapeutische Behandlung, bzw. Beratung in Anspruch, einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis, bei einem Hausbesuch oder auch in Form einer Videosprechstunde erfolgen, ebenso bei Notfällen per Telefon.

2. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

3. Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

 

§ 3 Aufklärung / Hinweise

1. Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird eine Weiterbehandlung durch einen Arzt/eine Ärztin veranlasst. In einem solchen Fall kann die Therapie/Beratung optional, nach Absprache mit dem behandelnden Arzt, auch begleitend stattfinden.

2. Mitwirkung des Klienten: Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie

1) Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch.

Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste auf der Website Katjakeller.de (Kosten/Ablauf) einzusehen und in Abschnitt a) bis e) beschrieben sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

a) Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 118 € für das Erstgespräch (bis 90 Minuten). Nach einem Erstgespräch richtet sich die Vergütung nach Minutensatz (1,76€ pro Minute). Die Behandlungsdauer kann individuell vereinbart werden.

b) Der Aufschlag für System-Sitzungen beträgt aufgrund des höheren Arbeitsaufwandes 30,00 bei Paar-/Elternsitzungen und bei Familiensitzungen 20€ pro Kind. Dies gilt nicht für das Erstgespräch.

c) Weitere Aufschläge: Hausbesuche nach Vereinbarung (Zeitaufwand & Kilometergeld), Samstagtermine: 20€ pro Termin

d) Zusatzmaterialien für kreative Therapien werden gesondert vereinbart und können nicht mit einer Versicherung verrechnet werden.

e) Die Honorare sind jeweils nach jeder Behandlung vom Klienten entweder bar zu bezahlen oder nach Erhalt einer Rechnung (i.d.R. per Mail). Das Honorar bei Videosprechstunden ist im Voraus an die Therapeutin zu überweisen.

 

2) Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3) Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von Heilpraktiker*innen.

 

4) Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von dem Klienten / der Klientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen händigt die Heilpraktikerin aus.

 

5) Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem/der Klient*in zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren von Versicherungen oder anderer Kostenträger haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Klienten/der Klientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

6) Honorarausfall bei Terminabsagen: Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert.

Mit dem Heilpraktiker vereinbarte Termine müssen daher mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform (Mail, Textnachricht) oder telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Sollte ein fest vereinbarter Behandlungstermin nicht innerhalb dieser Frist abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

 

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 Absatz 1 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. 

2. Soweit die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Klienten nach § 4 Absatz 3 bis 5 über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. 

3. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

1.Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen, der Therapie und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

2. Absatz 1) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Absatz 2) bleibt unberührt. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

4.Videosprechstunde: In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

5.Für systemische Sitzungen ist es manchmal hilfreich Video- oder Audioaufnahmen während einer Sitzung zu machen. Sie dienen lediglich zu Dokumentationszwecken, die im Anschluss von der Heilpraktikerin ausgewertet werden. Auch diese Dokumente werden vertraulich behandelt. Die Dateien können nach der Dokumentation auf Wunsch gelöscht werden. Eine Aufzeichnung findet nur nach gemeinsamer Absprache statt.

 

§ 7 Rechnungsstellung

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit. Aus diesem Grund wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht ausgewiesen. Bei den Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

1. Für Beweis- oder Erstattungszwecke kann die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Heilpraktikerin eingeschränkt für Psychotherapie, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Untersuchung bzw. Behandlung/Beratung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

2. Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Klient zur Vorlage beim Finanzamt eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.

3. Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Klienten, die hiermit erfolgt ist.

 

§ 8 Kündigung

Der/die Klient*innen hat jederzeit das Recht, die Therapie/Beratung zu beenden. Dies sollte mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. In einem solchen Fall sollte ein Abschlussgespräch stattfinden, wozu aber keine Verpflichtung besteht.

§ 9 Rückforderungen

1. Bei Austritt aus dem Vertrag kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

2. Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung (s. § 4).

 

§ 10 Einwilligungserklärung gemäß DS-GVO in die Verarbeitung von Daten

1.Der Klient willigt in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten sowie seiner Gesundheitsdaten zum Zwecke der Behandlung, Dokumentation und Abrechnung (nach §630 Abs.1 BGB) ein. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden.

2.Der Klient ist hiermit informiert, dass ohne sein Einverständnis eine Behandlung nur eingeschränkt, gegebenenfalls gar nicht erfolgen kann.

3.Der Klient hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail oder postalisch an die Heilpraktierin übermittelt werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

4.Der/die Klient*in hat das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem/der Klient*in das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

5.Außerdem besteht das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn der/die Klienz*in der Ansicht ist, dass die Verarbeitung personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.6.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Klientendaten ist Artikel 9 Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz.

 

§11 Meinungsverschiedenheiten / Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen. Sollte es trotz beiderseitigen Bemühungen nicht möglich sein sich gütlich zu einigen, ist der Gerichtsstand die Praxisanschrift.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags, bzw. der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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